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Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom 18.06.2014
- 6 C 627/13 -
Sachschaden an LKW von über 26.000 EUR aufgrund Verkehrsunfalls rechtfertigt vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts
Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
Entsteht aufgrund eines Verkehrsunfalls an einem LKW ein Sachschaden in Höhe von über 26.000 EUR, so liegt kein einfach gelagerter Schadensfall vor, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Ansprüche gerechtfertigt ist. Der Unfallgeschädigte kann daher die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Dies hat das Amtsgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es aufgrund eines Staus auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall. Dabei wurde ein LKW eines Transportunternehmers beschädigt, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 26.230 EUR entstand. Der Unternehmer beauftragte zwei Tage nach dem Unfall einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der gegnerischen
Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Das Amtsgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Transportunternehmers. Diesem stehe ein Anspruch auf
Erforderlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts
Vorgerichtliche
Unerheblichkeit einer zügigen Schadensregulierung
Zwar hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2017
Quelle: Amtsgericht Zweibrücken, ra-online (zt/zfs 2015, 385/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 385 zfs 2015, 385
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Dokument-Nr. 24108
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