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Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 09.05.2014
- 1 AGH 3/14 -
Anwaltswerbung: Reklamehaftes Anlocken von potentiellen Mandanten durch Flyer stellt unsachliche und damit unzulässige Werbung dar
Anbieten von Gutscheinen zur kostenlosen anwaltlichen Erstberatung grundsätzlich zulässig
Grundsätzlich ist es zulässig, dass ein Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung anbietet. Lockt er jedoch potentielle Mandanten reklamehaft an, liegt eine unsachliche und damit unzulässige Werbung vor. Zudem ist eine Werbung irreführend, wenn der Rechtsanwalt aufgrund der Anzahl der zu erwartenden neuen Mandanten nicht in der Lage ist, die Erstberatungen persönlich durchzuführen. Irreführend ist es darüber hinaus, wenn als Blickfang Ausführungen zum Strafrecht gemacht werden und die kostenlose Erstberatung aber für die Gebiete des Arbeits- und Versicherungsrecht angeboten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Rechtsanwalt
Werbung mit kostenloser Erstberatung grundsätzlich zulässig
Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen führte zum Fall aus, dass eine Werbung mit einer kostenlosen
Unzulässigkeit der Werbung aufgrund Unsachlichkeit
Die Verteilung der
Irreführende Werbung aufgrund nicht beabsichtigter persönlicher Beratung
Die Werbung sei nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs des weiteren irreführend gewesen. Denn einerseits habe der Rechtsanwalt mit einer kostenlosen persönlichen
Irreführende Werbung wegen Auseinanderfallen von Inhalt der Werbung und Reichsgebieten der Erstberatung
Die Werbung sei auch deshalb irreführend gewesen, so der Anwaltsgerichtshof, weil sich auf dem Flyer plakativ Hinweise zum Strafverfahren befanden und somit der Eindruck entstanden sei, dass es um anwaltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Strafrecht geht. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 1335/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 1335 NJW-RR 2014, 1335
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Dokument-Nr. 20458
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