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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 31.08.2016
- 29 Ga 10636/16 -
Freistellung eines gekündigten Mitarbeiters von Turkish Airlines zulässig
Arbeitsvertraglich vereinbartes Freistellungsrecht durch Fluggesellschaft nicht rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Turkish Airlines berechtigt ist, einen gekündigten Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen.
Der seit 2006 bei der
Kläger hält Kündigung seines Arbeitsverhältnisses für politisch motiviert
Gegen die
Arbeitgeber gibt ausschließlich wirtschaftliche Gründe für Kündigung an
Die beklagte
Arbeitsvertrag enthält Vereinbarung zur Freistellung bei Kündigung
Das Arbeitsgericht Berlin wies den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Es berücksichtigte dabei, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2016
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- Arbeitnehmer hat trotz Kündigung grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: 18 SaGa 175/13]) - Freistellung nach Kündigung: Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an alten Arbeitgeber abtreten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2012
[Aktenzeichen: 10 AZR 809/11])
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Dokument-Nr. 23113
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