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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.04.2013
59 Ga 5770/13 -

Arbeitsgericht Berlin lehnt Antrag auf Untersagung des geplanten Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ab

Streik verletzt keine tarifliche Friedenspflicht

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den geplanten Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 23. April 2013 abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Land Berlin geltend gemacht, dass der Landesverband der GEW schon aus formellen Gründen nicht befugt gewesen sei, zum Streik aufzurufen. Der Warnstreik verstoße zudem gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht, weil die angestrebten Regelungen - Abschluss einer Vergütungsordnung für angestellte Lehrkräfte und Sicherung einer altersgerechten Beschäftigung - bereits tariflich geregelt seien. Der Warnstreik sei zudem unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, weil morgen schriftliche Prüfungen (mittlerer Schulabschluss und Abitur) stattfinden sollen.

GEW zur Durchführung von Tarifverhandlungen ausreichend bevollmächtigt

Das Arbeitsgericht hat den Warnstreik demgegenüber für rechtmäßig gehalten. Der Landesverband Berlin der GEW sei ausreichend bevollmächtigt, Tarifverhandlungen zu führen; dies schließe das Recht zum Arbeitskampf ein. Da eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrkräfte bislang nicht vorliege und nur Regelungen für ältere Lehrkräfte angestrebt würden, die bislang nicht getroffen worden seien, verletze der Streik die tarifliche Friedenspflicht nicht.

Geplante Prüfungen werden durch Streik nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt

Der Streik sei auch nicht unverhältnismäßig. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die geplanten Prüfungen in erheblicher Weise beeinträchtigt werden. So bestehe die Möglichkeit, vertretungsweise beamtete Lehrkräfte einzusetzen; auch sei davon auszugehen, dass die streikenden Lehrerinnen und Lehrer die Prüfungen nicht gezielt stören würden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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