Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2018
- 4 Ca 3038/18 -
Ungenehmigte Nebentätigkeit: Abmahnung eines Redakteurs wegen Veröffentlichung eines Artikels in einer anderen Tageszeitung gerechtfertigt
Redakteur hätte vor Ausübung einer Nebentätigkeit Genehmigung des Arbeitgebers einholen müssen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Redakteur "Wirtschaftswoche", der ohne die Einwilligung seines Arbeitgebers einen Artikel in einer anderen Publikation veröffentlicht hatte, keinen Anspruch auf Entfernung einer daraufhin erfolgten Abmahnung hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die vom Arbeitgeber erteilte
Abmahnung gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Düsseldorf begründete die Entscheidung damit, dass die Vertragsklausel, die den Kläger verpflichtet, vor Ausübung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2018
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26354
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26354
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.