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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.09.2004
- 15 Ca 10684/03 -
Anspruch auf Arbeitszeugnis erlischt nach sechs Monaten
Nach langer Zeit sind keine qualifizierten Wertungen über den Arbeitnehmer mehr möglich
Ein Mitarbeiter muss sein Arbeitszeugnis innerhalb von sechs Monaten vom Arbeitgeber einfordern. Andernfalls erlischt sein Anspruch auf Zeugniserstellung bzw. -berichtigung. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin drei Jahre nach ihrer Kündigung wegen der Berichtigung ihres Arbeitszeugnisses geklagt. Das Gericht wies die Klage ab.
Die Richter urteilten, dass es einem Unternehmen nicht zuzumuten sei, beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2005
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 336
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