wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006
22 Ca 803/06 -

Fristlose Kündigung auch bei Veruntreuung von Kleinstbeträgen möglich

Kassiererin veruntreute 5,- EUR

Selbst die Veruntreuung eines nur kleinen Geldbetrages kann die fristlose Kündigung einer Kassiererin rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im Fall tippte die Kassiererin einer Schnellimbisskette statt des Betrages von 6,- EUR nur 1,- EUR in die Kasse ein. Der Gast hatte dies bemerkt und den Inhaber informiert, der sofort einen Kassensturz durchführen ließ. Hierbei wurde der Verdacht erhärtet, dass die Kassiererin den Differenzbetrag in die eigene Tasche gesteckt hatte. Nach diesem Vorfall kündigte ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies die Kündigungsschutzklage der Frau ab. Die Richter führten aus, dass er dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden könnte, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten. Gerade bei einer Kassiererin müsse der Arbeitgeber sich auf die Vertrauenswürdigkeit in besonderem Maße verlassen können. Hier sei das Vertrauen erschüttert worden. Es komme dabei nicht darauf an, ob es sich um "nur" 5,- EUR oder 100,- EUR handle. Der Arbeitgeber habe hier auch ohne eine vorherige Abmahnung kündigen dürfen.

Auch der Einwand der Arbeitnehmerin, dass ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren wegen geringer Schuld eingestellt worden sei, konnte die Richter nicht überzeugen. Für die Kündigung sei das eingestellte Strafverfahren unbeachtlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4130 Dokument-Nr. 4130

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4130

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?