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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.08.2014
- 8 Ga 86/14 -
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung während Kündigungsschutzprozess
Voraussetzungen für Beschäftigung müssen erfüllt sein
Der Beschäftigungsantrag einer fristlos gekündigten Arbeitnehmerin gegen die Stadt Eschborn wurde im Rahmen eines Eilverfahrens abgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im vorliegenden Fall hat die Arbeitnehmerin nach Ausspruch einer fristlosen
Voraussetzungen für Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsplatz
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber gekündigten Arbeitsverhältnis nur dann verlangen, auf seinem alten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, wenn er
- entweder zuvor in einem Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich erfolgreich die Unwirksamkeit der
- oder wenn eine offensichtlich unwirksame
Da das beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main anhängige Kündigungsschutzverfahren noch nicht beendet ist, konnte der Antrag der Arbeitnehmerin nur im Falle einer offensichtlich unwirksamen
Offensichtlich unwirksame Kündigung nicht ersichtlich
Eine offensichtlich unwirksame
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2014
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ ra-online
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Dokument-Nr. 18695
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