Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 29.04.2008
- 1 Ca 424/07 (Eva Herman / NDR) -
Ex-Tagesschausprecherin Eva Herman scheitert mit Klage gegen NDR
Herman war nur freiberuflich beim NDR beschäftigt
Eva Herman ist mit ihrer Klage wegen der Kündigung beim NDR in erster Instanz gescheitert. Die Moderatorin war in der Vergangenheit aufgrund ihrer Äußerungen über die NS-Zeit in heftige Kritik geraten.
Frau Herman hatte drei Kündigungen des NDR vom 13., 18. und 25. September 2007 angegriffen und Feststellung begehrt, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch Fristablauf am 31.12.2007 geendet habe. Strittig war auch, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden habe oder weiter bestehe oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverhältnis handele. Letztlich wollte Frau Herman festgestellt wissen, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet sei. Wegen dieses Antrags hält der NDR den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht für gegeben.
Eine gütliche Einigung war am Verhandlungstag nicht möglich. In der sich unmittelbar anschließenden Kammerverhandlung wurde der Status von Eva Herman als Arbeitnehmerin ausführlich erörtert und problematisiert. Der Kammervorsitzende deutete an, dass nach derzeitigem Stand der Vorberatung in der Kammer Zweifel bestünden, dass Eva Herman abweichend von ihrem Vertrag als
Gericht weist Klage ab
Das Arbeitsgericht hat die Klage zu den oben genannten Anträgen in erster Instanz abgewiesen. Die Kammer hat es nicht als hinreichend dargelegt angesehen, dass Frau Herman abweichend von ihrem Vertrag als
Gericht wirft der Klägerin Rechtsmissbrauch vor
Die Kammer hat es im Übrigen als rechtsmissbräuchlich angesehen, dass sich die Klägerin auf ihre Arbeitnehmerstellung beruft, weil sie sich gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern ausdrücklich als selbstständige Unternehmerin bezeichnet hatte.
Über Schadensersatzantrag wurde noch nicht entschieden
Soweit Frau Herman auch festgestellt wissen möchte, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Rechtstreit zunächst ausgesetzt worden, bis das Teilurteil rechtskräftig ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5999
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5999
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.