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Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.07.2022
- 24 Ga 2/22 -
HSV verliert vor dem Arbeitsgericht gegen Ex-Sportdirektor Mutzel
Freistellung von Sportdirektor Mutzel durch den HSV unwirksam
Fußball-Zweitligist Hamburger SV hat in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem früheren Sportdirektor Michael Mutzel eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht erklärte sowohl die Beurlaubung als auch die später erfolgte Freistellung des 42-Jährigen für unwirksam.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach internen Differenzen wurde der
Weder Beurlaubung noch Freistellung wirksam
Weder die Beurlaubung noch die
Theoretisch bestünde Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Letztlich sah die Kammer auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien, weil allein interne Abstimmungsschwierigkeiten und die Verweigerung der Teilung des outlook-Kalenders hierfür nicht genügten. Die besondere Eilbedürftigkeit für eine fortgesetzte Beschäftigung nahm die Kammer deshalb an, weil andernfalls ein weitergehender erheblicher Reputationsschaden beim Verfügungskläger zu befürchten ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2022
Quelle: Arbeitsgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32023
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