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Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015
- 27 Ca 87/15 -
Kündigung nach Entwendung von acht halben Brötchen unwirksam
Arbeitgeber hätte Krankenschwester nach knapp 23 beanstandungslosen Dienstjahren zunächst Abmahnung erteilen müssen
Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Krankenschwester wegen Entwendung von acht halben Brötchen unverhältnismäßig und damit unwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren wehrte sich eine Krankenschwester gegen eine
Auch Entwendung geringwertiger Sachen kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Arbeitsgericht Hamburg Erfolg. Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Entwendung geringwertiger Sachen - hier acht belegte Brötchenhälften - grundsätzlich eine
Umstände des Einzelfalls entscheidend
Allerdings sei auch bei Handlungen, die gegen das Eigentum des Arbeitgebers gerichtet sind, eine
Arbeitgeber hätte zunächst Abmahnung aussprechen müssen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2015
Quelle: Arbeitsgericht Hamburg/ra-online
- Fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin wegen des Verzehrs von Lebensmitteln in Höhe von 12,75 Euro
(Arbeitsgericht Neunkirchen, Urteil vom 12.10.2011
[Aktenzeichen: 2 Ca 856/11]) - ArbG Bonn: Kündigung wegen Verschenkens von drei Schrauben unwirksam
(Arbeitsgericht Bonn, Beschluss vom 21.10.2010
[Aktenzeichen: 1 BV 47/10]) - Fall "Emmely": Bundesarbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung wegen Einlösen aufgefundener Leergutbons für unwirksam
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010
[Aktenzeichen: 2 AZR 541/09])
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Dokument-Nr. 21292
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