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Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 19.05.2015
7 Ca 254/14 -

Fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers ist wirksam

Weiterer Einsatz des Erziehers in der Kinderbetreuung nicht zumutbar

Das Arbeitsgericht Mannheim hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Horterziehers wirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts ist es der Stadt Mannheim Aufgrund der fehlenden Eignung für die Tätigkeit nicht zumutbar, den Horterzieher auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen.

Im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel für die geschuldete Tätigkeit aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ergeben, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist. Im vorliegenden Fall ging das Arbeitsgericht Mannheim aufgrund der konkreten Tätigkeit des Klägers von einer gesteigerten Treuepflicht aus. Dem Kläger sind bei seiner Tätigkeit als Erzieher in einer staatlichen Einrichtung zahlreiche Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren zur Betreuung anvertraut. Der Bereich der Kindererziehung und Betreuung ist aus Sicht der Richter ein besonders sensibler Bereich, in dem erhöhte Maßstäbe anzulegen sind.

Weltanschauung des Erziehers ist von rechtsradikalem Gedankengut geprägt

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Weltanschauung des Klägers von rechtsradikalem Gedankengut geprägt. Hinzu komme eine dokumentierte Gewaltbereitschaft, weshalb die Stadt Mannheim begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue haben musste. Die Kammer sieht in einer Gesamtschau ein rechtsextremistisches Weltbild des Klägers mit Bezug zum Arbeitsverhältnis als erwiesen an. Hierzu führten unter anderem der Facebook-Auftritt des Klägers mit der Nachstellung einer gewalttätigen Szene unter Verwendung von Kinderspielzeug aus dem Hort, sowie das Tragen von Kleidung der Marke "Thor Steinar" und der im Spind gefundenen Baseballschläger aus der Hooliganszene. Hinzu kommt unter anderem auch die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass auch eine zugelassene Partei wie die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könne, wovon bei der NPD nach Überzeugung der Kammer auszugehen sei. Nach der Beweisaufnahme stehe außerdem eine schwerwiegende rechtsextremistische Äußerung des Klägers gegenüber einer Arbeitskollegin im Dezember 2013 für das Gericht fest ("Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm"). Unter Berücksichtigung der Einschätzung des Erziehers als zu Gewalt neigendem Hooligan hat die Kammer im Ergebnis die Eignung des Klägers für den Beruf des Kindererziehers als nicht gegeben angesehen.

Daher durfte die Stadt Mannheim das Arbeitsverhältnis fristlos beenden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2015
Quelle: Arbeitsgericht Mannheim/ra-online

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Kommentare (15)

 
 
Tomas Braun schrieb am 22.07.2019

Hat eigentlich auch nur einer der Kommentatoren das Urteil gelesen?

iLinke schrieb am 25.05.2015

Dieses Urteil ist durch und durch ideologisch geprägt.

Insgesamt fällt auf, daß alles was nicht direkt der Links-Grünen Szene zuzuordnen ist, mehr und mehr mit zum Teil unglaublichen Begründungen bekämpft und verboten wird. Urteile wie diese zeigen ganz deutlich, daß die Justiz von den 68er unterwandert ist und der damalige Straßenkampf heute im Namen des Volkes weitergeführt wird. Mitglieder der Links-Grünen radikalen Szene haben natürlich keine Karriere Nachteile, eher das Gegenteil ist der Fall, selbst für Steinewerfer und Maoisten war und ist ein Ministeramt möglich.

Die Richter in MA sollten einen Blick in Art. 3 GG werfen und sich danach ihr Urteil noch einmal ansehen.

Sofern der Erzieher seine Arbeit und sein Privatleben anstandslos getrennt hatte, wovon ich nach der Urteilsbegründung ausgehen kann, muß der Beklagte in die Berufung gehen. Diese Entscheidung hat ein hohes gesellschaftliches Interesse und ist ein Spiegelbild für das Demokratieverständnis der gesamten Gesellschaft.

PS: ich bin kein Sympathisant der NPD aber der Demokratie und Demokratie fängt nun mal nicht Mitte-Links an. Somit bin ich gegen jede Art von undemokratischen Aktivitäten, inkl. sogenannter Anti-NPD Demonstrationen, welche nur der Gewaltausbreitung des linken, schwarzen Blockes dienen.

PSS: noch eine schöne Anekdote: vor ca. 2 Jahren hatte die NPD eine Demonstration in MA angemeldet, welche von der Stadt verboten werden sollte, Karlsruhe hatte aber gegen die Stadt entschieden. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, fand die Demo wegen der massiven Gegen-Demos dann doch nicht statt. Sinngemäß die Worte des OB: Wir sind eine tolerante Stadt, wir dulden aber nicht die NPD.

Tolerant - nicht dulden!!!

Mys antwortete am 27.05.2015

Er hat wohl kaum Privatleben und Berufgescheit getrennt, wenn beispielsweise:

- im Schulspind ein Baseballschläger der Hooliganszene war,

- er Thor-Steinar-Kleidung trägt und

- er sich rechtsextremistisch gegenüber Arbeitskollegen geäußert hat.

Man tut sich keinen Gefallen, wenn man für solche Verhaltensweisen noch Verständnis zeigt. Das rückt einen selbst nur in ein äußerst zweifelhaftes Licht.

Zitat: "Die Kammer sieht in einer Gesamtschau ein rechtsextremistisches Weltbild des Klägers mit Bezug zum Arbeitsverhältnis als erwiesen an"

Es kam also bei der Entscheidungsfindung ganz erheblich darauf an, dass das "rechtsextremistische Weltbild" Bezug zum Arbeitsverhältnis hatte.

weekbrev schrieb am 25.05.2015

"...er ist NPD-Mitglied..." als Kündigungsgrund...???

Die Argumente sind atemberaubend. Dass das alles mögliich ist!

Mys antwortete am 27.05.2015

Das war nur ein Indiz. Der Kündigungsgrund waren wohl eher seine rechtsextremistischen Äußerungen, seine Unfähigkeit, Privatleben und Beruf zu trennen (ideologisch gepräge Bilder vom Kinderhortspielzeug machen) und schlicht folglich seine Ungeeignetheit für den Beruf.

weekbrev schrieb am 25.05.2015

"...er ist NPD-Mitglied..." als Kündigungsgrund...???

Die Argumente sind atemberaubend. Dass das alles mögliich ist!

Mys antwortete am 27.05.2015

Als Erzieher hat er eine gesteigerte Treupflicht.

Link: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/hort-darf-rechtsradikalen-erzieher-rausschmeissen-a-1035639.html

Gerhard schrieb am 25.05.2015

kaum zu glauben, wie unser "recht" das recht verbiegt. die erziehereignung wurde bisher an anderen qualifikationen festgemacht (siehe ausbildung und erlangtes diplom). hier wird eine politische überzeugung an den pranger gestellt.

in diktaturen mag solches üblich sein:

drittes reich, ddr-kommunismus, ......

aber genau dahin will doch die brd nicht gehören - tut sie aber doch.

schande!

Mys antwortete am 28.05.2015

Und wie soll die Verfassung von jemandem den Kindern beigebracht werden, der selbst diese Grundpfeiler der Verfassung nicht anerkennt?

Eben aus diesem Grund haben Lehrer eine Treuepflicht zu erfüllen.

Mys antwortete am 27.05.2015

Ja, besonders Artikel 3 Abs. 3 GG.....

" Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. " Er ist ein Hooligan aus der Rechtsradikalen Szene. Ich habe meine Zweifel, dass er sich daran hält.

1. Das weiß niemand. Da hier nichts gegenteiliges steht, gehe ich davon aus, dass Persönlichkeitsrechte beachtet wurden.

2. Wie unten bereits gesagt, es ist ein starkes Indiz, dass man rechtes Gedankengut trägt. Unabhängig davon, ob die Partei - im Übrigen nur wegen Verfahrensfehlern - noch nicht verboten ist.

3. Es liegt die Vermutung nahe, dass er sich im Hort fotografiert hat. Wenn er das Spielzeug mitgenommen hätte, wäre das ja schon für sich ein Straftatbestand (wenn nicht abgesprochen), der mindestens eine Abmahnung wert wäre.

4. Er hat laut Urteil(szusammenfassung) eine extreme Facebook-Seite. Das muss man doch nicht anzweifeln.

Ich wünschte mir einfach, dass man sein Verhalten hier nicht noch rechtfertigen würde und von Rechtsbeugerei etc. spricht. Wer das tut, spielt den Extremen in die Hand (oder ist selbst einer, was ich Ihnen nicht unterstellen will).

Und wieso unterstellen Sie eigentlich, dass es anders beurteilt worden wäre, wenn der Lehrer ein radikaler Linker gewesen wäre? Das ist doch absurd. Das hätte keinen Unterschied gemacht, schon gar nicht bei dieser bedrückenden Sachlage.

feo schrieb am 21.05.2015

Hat er die Hortkinder aufgehetzt, verprügelt oder vergewaltigt etc.? Werden nun auch Linke gekündigt? Ein komisches Urteil.

Mys antwortete am 21.05.2015

Wenn jemand linksradikal wäre (die Sorte, die auch zu Gewaltbereitschaft neigt), dann könnte man diese - wenn man die Begründung des Gerichtes ansetzt - ebenso fristlos kündigen.

Sammi antwortete am 21.05.2015

....das ist alles so gewollt und wird noch viel schlimmer werden. ....

Mys antwortete am 21.05.2015

- Bei ihm ím Spind wurde ein Baseballschläger der Hooliganszene gefunden

- er ist NPD-Mitglied

- er hat eine gewalttätige Szene mit Kinderspielzeug aus dem Hort nachgespielt (!),

- sein Facebook-Auftritt ist wohl recht eindeutig.

Fristlose Kündigungen müssen mit Bedacht eingesetzt werden und es müssen rechtliche Hürden gesetzt sein. Aber hier - gerade, weil es um einen Lehrer geht - ist wohl eindeutig richtig gehandelt worden. Lehrer können schon für viel, viel weniger fristlos gekündigt werden. Leute müssen lernen, soziale Netzwerke mit Bedacht zu nutzen.

iLinke antwortete am 25.05.2015

@Mys, wie wie verhält es sich bei Lehrern aus der radikalen linken Szene?

1. Baseballschläger: Hat er ihn dort abgelegt? Wie wurde dieser gefunden? Wurde hier evntl. die Privatsphäre verletzt?

2. NPD-Mitglied: Ist die NPD eine verbotene Partei? Tritt die NPD offiziell bei Wahlen in Deutschland an? Werden Mitglieder der Die Linke, DKP, MLPD, KPD, ...) jetzt auch entlassen

3. Welchen Inhalt hatte die Szene? Welches Spielzeug konnte eindeutig dem Hort zugeordnet werden?

4. Haben Sie die FB Seite gesehen? Was genau rechtfertigt eine Entlassung bzw. Berufsverbot?

PS Sie und auch die Richter sollten einen Blick in Art. 3 GG werfen.

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