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Arbeitsgericht Wuppertal, Beschluss vom 15.06.2005
- 5 BV 20/05 -
Arbeitsgericht Wuppertal kippt Verhaltenskodex von Wal-Mart
Ethikrichtlinie von Wal-Mart ist in weiten Teilen ungültig / Mitarbeiter dürfen sich ineinander verlieben
Der Mitarbeiterkodex von Wal-Mart ist in weiten Teilen unwirksam. Das geht aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal hervor.
Das Gericht hat dem US-Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung großer Teile seines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter in Deutschland untersagt. Seit einem Jahr müssen Unternehmen, die an der New Yorker Börse gelistet sind, ihren Mitarbeitern Verhaltensregeln vorschreiben. Diese Regeln sollen aber vor allem auf den Umgang mit Kunden und Lieferanten abzielen. Bei Wal-Mart wird aber gleich das gesamte Liebesleben der Mitarbeiter geregelt. Das geht in Deutschland zu weit, so das Arbeitsgericht Wuppertal und erließ eine einstweilige Verfügung.
Diese betrifft unter anderem eine Klausel, die sich auf Liebesbeziehungen zwischen Mitarbeitern bezieht. Diesen war "sexuell deutbare Kommunikation jeder Art" verboten worden. Neben der Regelung des Liebeslebens betrifft der Beschluss auch eine Telefon-Hotline („Anschwärz-Hotline“), bei der Mitarbeiter Kollegen anschwärzen könnten, die Kodex-Verstöße begehen. Auch der Drogentest, der bei Einstellungen vorgenommen werden sollte, fiel bei dem Gericht durch. Die gesamten Verhaltensrichtlinien wollte das Gericht jedoch nicht verbieten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2005
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 1257
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