Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.01.2011
- 1 ABR 104/09 -
BAG: Teilspruch zur Unterweisung von Arbeitnehmern beim Arbeitsschutz kann bei fehlender Gefährdungsbeurteilung angefochten werden
Zu den Voraussetzungen der Unterweisung zum Arbeitsschutz nach § 12 ArbSchG durch eine Eignungsstelle
Allgemeine Regelung zur Unterweisung von Arbeitnehmer nach § 12 ArbSchG durch einen Teilspruch einer so genannten Eignungsstelle sind dann unwirksam, wenn es an konkreten Anweisungen und Erläuterungen und einer Gefährdungsbeurteilung fehlt und die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag somit nicht vollständig nachkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der
Arbeitgeberin beanstandet fehlendes Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine zum Regelungsgegenstand „Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes“ eingesetzte Einigungsstelle durch Teilspruch allgemeine Regelungen zur Unterweisung der Beschäftigten über die Belastungen bei der Arbeit, den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln und die Gestaltung der Arbeitsorganisation getroffen. Eine
Rechtsbeschwerde des Betriebsrats erfolglos
Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht nachgekommen ist. Ihr Spruch ist somit unvollständig. Es fehlte an konkreten Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet waren.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2009
[Aktenzeichen: 1 TaBV 1871/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10851
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10851
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.