wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.09.2005
1 ABR 41/04 -

Tarifzuständigkeit der IG Metall für Betriebe von IBM

Die Industriegewerkschaft Metall ist zuständig für den Abschluss von Tarifverträgen für die Beschäftigten in Betrieben der IBM-Unternehmen in Deutschland, die sich mit Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik befassen.

Nach ihrer Satzung besitzt die IG Metall spätestens seit 1995 die Organisations- und Tarifzuständigkeit auch für diesen Bereich. Die damalige Satzungsergänzung war wirksam. Gewerkschaften sind aufgrund ihrer Vereins- und Tarifautonomie grundsätzlich befugt, ihren Organisations- und Zuständigkeitsbereich eigenständig festzulegen und zu verändern. Allerdings hat sich die IG Metall in ihrer Satzung verpflichtet, auch die Satzung des DGB zu befolgen. Danach konnte sie ihren Organisationsbereich nur in Übereinstimmung mit davon betroffenen Gewerkschaften und nach Zustimmung des DGB-Bundesausschusses ändern. Hieran fehlte es. Gleichwohl führte der Verstoß gegen die DGB-Satzung im Außenverhältnis zu möglichen Tarifpartnern nicht zur Unwirksamkeit der Satzungsergänzung. Diese Rechtsfolge sah jedenfalls die damals geltende DGB-Satzung nicht vor.

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - anders als das Landesarbeitsgericht - die Anträge mehrerer IBM-Unternehmen ab, die für ihre Betriebe das Fehlen der Tarifzuständigkeit der IG Metall festgestellt wissen wollten. Dem Rechtsstreit vorausgegangen war ein Verfahren vor dem DGB-Schiedsgericht, in dem die IG Metall und die Gewerkschaft ver.di eine in der Folgezeit allerdings nicht praktizierte Tarifgemeinschaft für die Betriebe und Unternehmen der IBM vereinbart hatten.

Vorinstanz:

Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluss vom 11. März 2004 – 9 TaBV 174/03 -

Werbung

der Leitsatz

1. Eine Gewerkschaft kann auf Grund ihrer Satzungs- und Tarifautonomie frei entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchen Wirtschaftsbereichen sie tätig werden will. Sie hat auch das Recht, den Zuständigkeitsbereich zu ändern. Eine Änderung ist nicht deshalb unzulässig, weil für den neu erfassten Bereich bereits eine andere Gewerkschaft tarifzuständig ist.

2. Den Gewerkschaften ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich in ihrer Satzungskompetenz zu beschränken und Änderungen der Satzung von der Zustimmung Dritter abhängig zu machen. Ein Verstoß gegen einen derartigen Zustimmungsvorbehalt führt im Außenverhältnis nicht notwendig zur Unwirksamkeit der Satzungsänderung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 59/05 des BAG vom 27.09.2005

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerkschaft | IG Metall | Tarifvertrag | Tarifzuständigkeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1017 Dokument-Nr. 1017

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1017

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?