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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2022
- 10 AZR 99/21 -
Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Anspruch auf Freistellungstage besteht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fort
Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist.
Die Parteien sind an den
Arbeitnehmer forderte bezahlte Freistellung
Mit seiner Klage hat der Kläger zuletzt verlangt festzustellen, dass ihm für das Jahr 2019 noch eine bezahlte
BAG: Anspruch auf Freistellung noch zu erfüllen
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Auslegung des MTV ergibt, dass der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2022
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31463
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