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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2023
- 2 AZR 17/23 -
Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp Chatgruppe möglich
Beleidigung in Chatgruppe rechtfertigt Kündigung
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.
Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger gehörte seit 2014 einer
BAG präzisiert Anforderungen an berechtigte Vertraulichkeitserwartung
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft eine berechtigte
BAG hebt Berufungsurteil auf und verweist den Prozess an das LAG Niedersachsen zurück
Das Bundesarbeitsgericht hat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird dem Kläger Gelegenheit für die ihm obliegende Darlegung geben, warum er angesichts der Größe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2023
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2022
[Aktenzeichen: 15 Sa 284/22]
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Dokument-Nr. 33210
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