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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013
- 2 AZR 579/12 -
Kündigung wegen Kirchenaustritts gerechtfertigt
Kirchenaustritt stellt Verstoß gegen arbeitsvertragliche Loyalitätsobliegenheiten dar
Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbst. Dieses Recht kommt neben den verfassten Kirchen auch den ihnen zugeordneten karitativen Einrichtungen zu. Es ermöglicht ihnen, in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes den kirchlichen Dienst auch im Rahmen privatrechtlich begründeter Arbeitsverhältnisse entsprechend ihrem Selbstverständnis zu regeln. Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse von 1993 ist der Austritt aus der katholischen
Kläger tritt aufgrund der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche aus
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein seit 1992 beim beklagten Caritasverband beschäftigter Sozialpädagoge, arbeitete in einem sozialen Zentrum, in dem Schulkinder bis zum 12. Lebensjahr nachmittags betreut werden. Die Religionszugehörigkeit der Kinder ist ohne Bedeutung. Religiöse Inhalte werden nicht vermittelt. Im Februar 2011 trat der Kläger aus der katholischen
Glaubens- und Gewissensfreiheit des Klägers muss hinter das Selbstbestimmungsrecht des beklagten Caritasverbrands zurücktreten
Das Bundesarbeitsgericht hat - wie die Vorinstanzen - die Klage des Sozialpädagogen gegen seine auf seinen Austritt aus der katholischen
BAG verneint Diskriminierung
Der Kläger wird durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2012
[Aktenzeichen: 12 Sa 55/11]
- EGMR: Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen Mitgliedschaft in anderer Religionsgemeinschaft gerechtfertigt
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 03.02.2011
[Aktenzeichen: 18136/02]) - BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung unzulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011
[Aktenzeichen: 2 AZR 543/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 2292 BB 2013, 2292 | Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1840 DStR 2013, 1840 | juris - Die Monatszeitschrift (jM)
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Jahrgang: 2013, Seite: 1286 MDR 2013, 1286 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 104 NJW 2014, 104 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2013, Seite: 1131 NZA 2013, 1131
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Dokument-Nr. 15727
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