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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2019
- 2 AZR 746/14 -
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung unwirksam
Wiederverheiratung verletzt weder wirksam vereinbarte Loyalitätspflicht noch berechtigte Loyalitätserwartung des Krankenhauses
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist Trägerin von Krankenhäusern und institutionell mit der katholischen
Vorabentscheidung des EuGH
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben der Klage statt. Über ein in diesem Verfahren ergangenes Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt und zur Auslegung des Unionsrechts hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 11. September 2018 entschieden.
Kläger gegenüber nicht der katholischen Kirche angehörenden leitenden Mitarbeitern wegen seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt
Die Revision hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die
Unionsrecht darf Voraussetzungen für mögliche Ungleichbehandlungen wegen der Religion näher ausgestalten
Nationales Verfassungsrecht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 22.10.2014 - 2 BvR 661/12 -) steht dem nicht entgegen. Das Unionsrecht darf die Voraussetzungen, unter denen die der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online (pm)
- LAG Düsseldorf: Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 5 Sa 996/09]) - Kündigung durch katholischen Arbeitgeber wegen erneuter Heirat kann Diskriminierung darstellen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.09.2018
[Aktenzeichen: C-68/17])
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Dokument-Nr. 27084
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