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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.2008
- 3 AZR 383/06 -
Umstellung einer kirchlichen Gesamtversorgung auf das Punktemodell des öffentlichen Dienstes
Die Zusatzversorgung nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) ist wirksam auf das tarifvertraglich geregelte Punktemodell des öffentlichen Dienstes umgestellt worden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien, dass die AVR in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Anlage 8 der AVR enthält die für den Kläger maßgebliche Versorgungsordnung. Sie regelt nicht selbst die
Die Revision hatte keinen Erfolg. § 1 der Versorgungsordnung (Anlage 8 der AVR) verweist ohne Einschränkung auf die Satzungsbestimmungen der kirchlichen Zusatzversorgungskasse. Systemumstellungen bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 63/08 des BAG vom 19.08.2008
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 18.01.2006
[Aktenzeichen: 3 Sa 2122/05]
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Dokument-Nr. 6550
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