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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.07.2011
- 3 AZR 434/09 -
BAG zur Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft
Die zeitratierliche Berechnung ist keine Altersdiskriminierung
Beginnt ein Arbeitnehmer im jüngeren Alter ein Arbeitsverhältnis, kann dies dazu führen, dass er bei gleicher Betriebszugehörigkeit eine geringere geschützte Versorgungsanwartschaft hat, als ein Arbeitnehmer, der im höheren Alter begonnen hat. Diese Berechnung verstößt aber nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im hiesigen Fall ist die Klage eines Arbeitnehmers, der vom Pensionssicherungsverein den Eintritt für eine höhere als die zeitratierlich berechnete
Höhe der Betriebsrentenanwartschaft in § 7 Abs. 2 BetrAVG geregelt:
Nach § 7 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) wird die Höhe der Betriebsrentenanwartschaft, für die der Pensionssicherungsverein bei
Rechtmäßiges Ziel von Allgemeininteresse rechtfertigt Ungleichbehandlung
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass diese Berechnung nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12115
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