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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2010
- 3 AZR 97/08 3 AZR 80/08 -
BAG zur Verrechnung von Hinterbliebenenversorgung bei Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung
Verrechnungsklauseln in Betriebsvereinbarung dürfen andere Bezüge nicht unverhältnismäßig entwerten
Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Anders als in den Vorinstanzen waren deshalb die Klagen eines Altersrentners und einer Witwe, die betriebliche
Betriebsverfassungsrechtliches Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer muss gewahrt bleiben
Denn laut Bundesarbeitsgericht entspricht es nicht dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer, wenn die Betriebsvereinbarung durch Verrechnungsklauseln andere Bezüge unverhältnismäßig entwerten. Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt einmal vor, wenn auf eine betriebliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2010
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2007
[Aktenzeichen: 6 Sa 315/07] - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2007
[Aktenzeichen: 10 Sa 904/07]
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Dokument-Nr. 9663
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