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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2021
- 4 AZR 403/20 -
Gewerkschaft hat Anspruch auf Durchführung eines Haustarifvertrags
Kein Anspruch auf Tarifvertragsdurchführung für nicht tarifgebundenen arbeitnehmerähnlichen Personen
Einer Gewerkschaft steht gegen einen Arbeitgeber ein schuldrechtlicher Anspruch auf Durch-führung eines zwischen ihnen geschlossenen Haustarifvertrags zu. Der Durchführungsanspruch kann durch Leistungsklage geltend gemacht werden und ist auf die bei dem Arbeitgeber beschäftigten Mitglieder der Gewerkschaft begrenzt. Dem kann im Klageantrag durch eine abstrakte Beschränkung auf „die Mitglieder“ Rechnung getragen werden, deren namentliche Nennung ist nicht erforderlich. dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist eine bei dem Beklagten - einer Landesrundfunkanstalt - vertretene
BAG: Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrags auf tarifgebundene Beschäftigte beschränkt
Die aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassene Revision hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Der Beklagte hat gegen seine tarifliche Durchführungspflicht gegenüber der klagenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2021
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30935
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