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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2023
- 4 AZR 68/22 -
Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen
Unvollständige Durchführung der vereinbarten Sanierungsmaßnahmen begründet Anspruch auf Entgelterhöhung
In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung iSd. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede iSd. §§ 339 ff. BGB handelt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
2018 einen
BAG: Regelung nicht als Vertragsstrafe nach iSd. §§ 339 ff. BGB anzusehen
Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts Erfolg, während die Anschlussrevision der Beklagten weitgehend unbegründet war. Die Bedingung für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2023
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2021
[Aktenzeichen: 10 Sa 76/20]
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Dokument-Nr. 32676
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