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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2020
- 6 AZR 566/18 -
Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin an die Arbeitgeberkanzlei
Bundesarbeitsgericht zur Änderungsvereinbarung bezüglich Insolvenzverwaltervergütung bei Anstellung
Eine vertragliche Abrede über die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung angestellter Rechtsanwälte an ihre Arbeitgeberkanzlei ist mit den Grundsätzen der Insolvenzverwaltervergütung und der persönlichen Stellung des Insolvenzverwalters vereinbar.
Die Klägerin, eine
"Die Rechtsanwältin ist berechtigt, sich auch als Gutachterin, vorläufige Insolvenzverwalterin, Insolvenzverwalterin, Treuhänderin etc. sowie Zwangsverwalterin bestellen zu lassen.
Sämtliche Tätigkeiten der vorgenannten Art werden ausschließlich auf Rechnung der Gesellschaft ausgeführt. Von der Rechtsanwältin beantragte Vergütungen tritt diese hiermit im Voraus an den Arbeitgeber ab...
Für die Haftpflichtfälle wird die Arbeitnehmerin im Innenverhältnis freigestellt, soweit nicht die Haftpflichtversicherung den Schaden deckt."
Nachdem die Klägerin das
Anspruch der Kanzlei auf Insolvenzverwaltervergütung der Angestellten nur für Zeitraum des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien haben mit der streitbefangenen Klausel nur die Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen geregelt, die noch im bestehenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29364
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