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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2010
- 6 AZR 966/08 -
BAG zur Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden nach Beendigung des Grundwehr- oder Zivildienstes des Sohnes
Tarifliche Regelung darf alleinerziehende Angestellte gegenüber Alleinerziehenden ohne Wehrdienstleistenden Kindern nicht benachteiligen
tarifliche Regelung des § 5 TVÜ-Länder benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG geregelten allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst nachkamen, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Kindern, die nicht wehrtauglich waren oder tatsächlich nicht zum Wehrdienst bzw. Zivildienst herangezogen wurden. Deshalb muss für alleinerziehende Angestellte das Vergleichsentgelt für die Zeit ab Beendigung dieses Dienstes neu berechnet werden, wenn ohne den Grundwehr- oder Zivildienst im Oktober 2006 noch die tariflichen Voraussetzungen für den Ortszuschlag der Stufe 2 erfüllt gewesen wären. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Im Vergütungssystem des BAT waren familienstands- und kinderbezogene Entgeltbestandteile vorgesehen.
Vater verlangt Neuberechnung des Vergleichsentgelts unter Berücksichtigung des Ortszuschlags der Stufe 2
Der Kläger ist als Angestellter beim beklagten Land beschäftigt. Er erzog seinen am 5. Januar 1987 geborenen Sohn allein, der vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 seinen Grundwehrdienst ableistete und danach ein Studium begann. Der Kläger begehrt die Neuberechnung des Vergleichsentgelts unter Berücksichtigung des Ortszuschlags der Stufe 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2007 und die Zahlung der sich daraus ergebenden Entgeltdifferenz.
Vergleichsentgelt für die Zeit ab Beendigung dieses Dienstes muss neu berechnet werden
Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die tarifliche Regelung benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG geregelten allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst nachkamen, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Töchtern sowie von Söhnen, die nicht wehrtauglich waren oder tatsächlich nicht zum
Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um diese Voraussetzung zu klären.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2010
Quelle: ra-online, BAG
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2008
[Aktenzeichen: 5 Sa 702/07]
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Dokument-Nr. 9541
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