Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2018
- 8 AZR 190/17 -
BAG: Erkrankung aufgrund Konflikts am Arbeitsplatz kann außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen
Drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands bei Weiterbeschäftigung
Erkrankt ein Arbeitnehmer, weil es zu Konflikten mit dem Arbeitnehmer kommt, und würde sich der Gesundheitszustand bei einer Weiterbeschäftigung verschlechtern, kann dies eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine seit dem Jahr 1999 in einem Seniorenzentrum beschäftigte hauswirtschaftliche Helferin erkrankte im Februar 2015 an einer Neurasthenie (psychosomatische Erkrankung), welche ihren Ursprung in einer Auseinandersetzung zwischen der Arbeitnehmerin und ihrer Arbeitgeberin wegen zweier Abmahnungen hatte. Die Arbeitnehmerin hielt die Abmahnungen für unberechtigt und versuchte dies mit Ihrer Arbeitgeberin zu klären, was jedoch erfolglos blieb. Nachfolgend trat die
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht weisen Klage ab
Sowohl das Arbeitsgericht Mannheim als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wiesen die Klage ab. Ein Anspruch auf Zahlung einer
Bundesarbeitsgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Vertragsstrafe
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Arbeitgeberin zurück. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, dass die
Wirksame Kündigung wegen drohender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Die Arbeitnehmerin habe nachweisen können, so das Bundesarbeitsgericht, dass eine Weiterbeschäftigung zu einer
Berechtigung der Abmahnungen unerheblich
Das Bundesarbeitsgericht verwies schließlich noch darauf, dass die Frage der Berechtigung der Abmahnungen keine Rolle spiele. Denn die Arbeitnehmerin habe eine personenbedingte und nicht eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 04.01.2016
[Aktenzeichen: 11 Ca 97/15] - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2016
[Aktenzeichen: 12 Sa 16/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 3267 NJW 2018, 3267 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 594 NJW-Spezial 2018, 594 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 1191 NZA 2018, 1191
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27895
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27895
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.