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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017
- 8 AZR 736/15 -
BAG zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit
Benachteiligung wegen (Schwer-)Behinderung muss zweifelsfrei nachgewiesen sein
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nur besteht, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund tatsächlich ursächlich für die Benachteiligung war.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der seit Dezember 2011 mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, ist bei der Beklagten, die einen Express-Versand und Transport-Service betreibt, in deren Station in K. als Kurier mit einer wöchentlichen
Vorliegende Indizien vorliegen müssen mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" für tatsächliche Benachteiligung sprechen
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen - dem Kläger
Rückweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht
Aufgrund der bislang vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen konnte das Bundesarbeitsgericht den Rechtsstreit allerdings nicht abschließend entscheiden. Die Sache wurde deshalb zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Erläuterungen
* - § 22 AGG Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2015
[Aktenzeichen: 18 Sa 520/14]
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Dokument-Nr. 23764
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