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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2015
- 9 AZR 224/14 -
BAG zur Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Bei nur kurzer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber entsteht Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BurlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung der Wartezeit des § 4 BurlG erworben. Der Teilurlaub gemäß § 5 BurlG berechnet sich grundsätzlich eigenständig für jedes Arbeitsverhältnis.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten seit dem 1. Januar 2009 beschäftigt. Arbeitsvertraglich schuldete die Beklagte jährlich 26 Arbeitstage
Parteien streiten über Voll- bzw. Teilurlaubsansprüche
Die Parteien haben noch darüber gestritten, ob die Beklagte verpflichtet ist, über 17 hinaus weitere sechs Urlaubstage mit 726,54 Euro brutto abzugelten. Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein vom vorherigen Arbeitsverhältnis unabhängiger neuer urlaubsrechtlicher Zeitraum beginne. Der Kläger habe deshalb für beide Arbeitsverhältnisse nur Teilurlaubsansprüche erworben. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
BAG bejaht Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Jedenfalls in den Fällen, in denen aufgrund vereinbarter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bereits vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses feststeht, dass es nur für eine kurze Zeit unterbrochen wird, entsteht ein Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub, wenn das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2015
Quelle: Bundearbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014
[Aktenzeichen: 1 Sa 1273/13]
- BAG zum Ausschluss von Doppelansprüchen beim Erholungsurlaub nach Arbeitgeberwechsel
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2014
[Aktenzeichen: 9 AZR 295/13]) - Urlaubsanspruch entsteht auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 9 AZR 353/10])
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Dokument-Nr. 21748
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