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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2006
 III R 6/05 -

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht abgeschrieben werden

Internetadresse ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

Die Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht abgeschrieben werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen ("Internet-Adresse") ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge dafür ausgegeben, um den Domain-Namen von dessen Inhaber zu erwerben.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Ein Unternehmer kann daher die Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens, den er für seinen Internet-Auftritt benötigt, nicht sofort als Betriebsausgaben abziehen. Ebenso wenig kann er Absetzungen für Abnutzung vornehmen, weil die Nutzbarkeit eines Domain-Namens zeitlich nicht beschränkt ist. Dies gilt jedenfalls für Domain-Namen, deren Bekanntheitsgrad von werterhaltenden Maßnahmen und vom Zeitgeist unabhängig ist.

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall bezeichnete der Domain-Name einen bekannten Fluss bzw. eine bekannte Region in Deutschland. Offen ließ das Gericht, ob ein Domain-Name ausnahmsweise dann abnutzbar ist, wenn er sich aus einem Schutzrecht (z.B. einer Marke) ableitet.

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der Leitsatz

EStG § 5 Abs. 1

HGB § 255 Abs. 1

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2007
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof

Aktuelle Urteile aus dem Domainrecht | Steuerrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2007, Seite: 384
CR 2007, 384
 | Zeitschrift: Finanz-Rundschau (FR)
Jahrgang: 2007, Seite: 695
FR 2007, 695

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3809 Dokument-Nr. 3809

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