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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.07.2024
- II 31/21 -
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
Bestattungskosten sind bei der Bemessung der Erbschaftsteuer steuermindernd zu berücksichtigen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Der Kläger und seine Schwester sind Erben ihrer verstorbenen Tante (Erblasserin). Die Erblasserin hatte eine sogenannte
Sterbegeldversicherung: Auszahlung gehört zum Erbe
Der BFH hob auf die Revision des Klägers die Vorentscheidung auf und verwies die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück. Zwar sei --wie vom FG zutreffend entschieden-- aufgrund der von der Erblasserin abgeschlossenen
Bestattungskosten mindern Erbschaftssteuer
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2024
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34567
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