Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2010
- II R 12/09 -
Keine Grundsteuerbefreiung für einen islamischen Kulturverein ohne Körperschaftstatus
Kein Verstoß gegen den Grundsatz religiöser Neutralität
Wenn einem Verein nicht der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen ist, so wird dem Verein damit die Grundsteuerbefreiung versagt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Beschränkung der vom Grundsteuergesetz gewährten Grunderwerbsteuerbefreiung auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist verfassungsgemäß. Im vorliegenden Fall hat der Bundesfinanzhof die Grundsteuerbefreiung für einen islamischen Kulturverein, dem nicht der Status einer
Körperschaftstatus grundsätzlich für alle Religionsgemeinschaften
Der Gesetzgeber ist berechtigt, die besondere Stellung der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zum Anlass für eine Grundsteuerbefreiung zu nehmen. Da der Körperschaftstatus grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offen steht, liegt darin weder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch gegen den Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staats. Auch die verfassungsrechtlich garantierte
Islamischer Verein verlor Gemeinnützigkeitsstatus
Im Streitfall schied auch die gesetzlich vorgesehene Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b des Grundsteuergesetzes bei Verfolgung gemeinnütziger Zwecke aus, weil der islamische Kulturverein seinen Gemeinnützigkeitsstatus verloren hatte.
Werbung
1. Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig.
2. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2010
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10113
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10113
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.