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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.11.2011
- II R 33/10 -
Bundesfinanzhof zu den Zahlungen eines Ehegatten auf ein Oder-Konto als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten
Zugriff auf Guthaben des nichteinzahlenden Ehegatten muss vor Besteuerung durch das Finanzamt geprüft werden
Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute kann zu einer der Schenkungssteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen. Das Finanzamt muss jedoch anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall eröffnete die Klägerin zusammen mit ihrem
FG muss Beteiligung der Klägerin am Kontoguthaben klären
Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Es muss noch geklärt werden, ob die Klägerin im Verhältnis zu ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
- Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25.03.2010
[Aktenzeichen: 4 K 654/08]
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Dokument-Nr. 13368
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