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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.07.2013
- II R 35/11 -
Schenkungsteuer: BFH zur steuerfreien Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten
Dem Wortlaut nach weitreichende Steuerbefreiung für Familienwohnheime ist einschränkend auszulegen
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim. Nicht begünstigt sind daher Zweit- oder Ferienwohnungen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall schenkte der Kläger im Jahr 2008 seiner Ehefrau ein Haus, das die Familie als Zweitwohnung und zu Ferienaufenthalten nutzte. Der Lebensmittelpunkt der
Sachliche Rechtfertigung für Steuerbefreiung bei Zuwendungen für alle selbst genutzten Häuser und Eigentumswohnungen nicht erkennbar
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als Familienwohnung genutzten Haus
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.02.2009
[Aktenzeichen: II R 69/06]) - Hessisches FG zur Schenkungsteuerpflicht bei in Gütertrennung lebender Ehegatten
(Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 29.08.2011
[Aktenzeichen: 1 K 3381/03])
Jahrgang: 2014, Seite: 46 NZM 2014, 46 | Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Jahrgang: 2014, Seite: 28 ZErb 2014, 28
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Dokument-Nr. 17121
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