wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.07.2011
II R 6/10 -

BFH: Ausländische Steuerberatungsgesellschaften ohne Berufshaftpflichtversicherung sind nicht zur Steuerberatung im Inland befugt

Unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit steht Regelung nicht entgegen

Eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden darf keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in der Bundesrepublik Deutschland leisten, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine englische Steuerberatungsgesellschaft, betreut von ihrem Büro in den Niederlanden aus Steuerpflichtige, die im Inland ansässig sind. Das deutsche Finanzamt wies sie als Bevollmächtigte einer GmbH zurück.

Keine grenzüberschreitende geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für deutsche Steuerpflichtige mangels Berufshaftpflichtversicherung zulässig

Der Bundesfinanzhof verneinte eine Befugnis der Klägerin zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen. Die Klägerin verfüge nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung. Deshalb dürfe sie weder auf dem Gebiet der Bundesrepublik noch von den Niederlanden aus grenzüberschreitend geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für deutsche Steuerpflichtige leisten. Dem stehe die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit nicht entgegen. Die nach deutschem Recht bestehende Verpflichtung von Steuerberatungsgesellschaften, sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern, sei erforderlich, um Verbraucher als Empfänger der Dienstleistung zu schützen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12252 Dokument-Nr. 12252

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12252

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?