Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.10.2008
- II R 63/07 -
Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.
Die Klägerin war Halterin eines "Toyota Typ J7 Landcruiser". Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei.
Der Bundesfinanzhof ist der Klägerin nicht gefolgt. Europäisches Gemeinschaftsrecht, so das Gericht, enthalte keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der Einteilung von Kraftfahrzeugen für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern und die Einstufung von Kraftfahrzeugen als "PKW". Für die Kraftfahrzeugsteuer sei ein eigener, steuerrechtlicher Begriff des "PKW" maßgeblich Danach müsse die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen i.S.d. KraftStG im Rahmen einer Gesamtwürdigung anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, vorgenommen werden. Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW.
Dies gelte für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t bereits für die Zeit vor dem 1. Mai 2005, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bis 30. April 2005 als LKW nach Gewicht zu besteuern gewesen seien, erst ab 1. Mai 2005.
Werbung
Für das KraftStG ist der kraftfahrzeugsteuerrechtliche Begriff des PKW, wie er sich nach dem historischen Willen des Gesetzgebers ergibt und wie er nunmehr in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG enthalten ist, maßgeblich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 102/08 des BFH vom 05.11.2008
- Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.09.2007
[Aktenzeichen: 6 K 2378/05]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6943
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6943
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.