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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.05.2009
- II R 64/08 -
BFH fordert Beitritt des Bundesfinanzministeriums zum Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Grundbesitzbewertungung
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Grundbesitzbewertung
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, einem Revisionsverfahren zur Grunderwerbsteuer beizutreten, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Grundbesitzbewertung zu prüfen ist.
In dem Verfahren ist zu entscheiden, inwieweit für den Erwerb der gesamten Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit
Grundbesitzbewertung laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig
Diese Grundbesitzbewertung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss vom 7. November 2006 in umfassender Weise als
Neuregelung für Grundbesitzbewertung nur für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf diese Entscheidung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24. Dezember 2008 lediglich die Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu geregelt. Für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6009 des BFH vom 15.07.2009
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Dokument-Nr. 8158
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