Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.10.2014
- III R 19/13 -
Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen sind mit tatsächlichen Kosten abzugsfähig
Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten sind grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die
Betriebsausgabenabzug ist bei ständig wechselnden Einsatzstellen nicht auf Entfernungspauschale begrenzt
Der Bundesfinanzhof ist nun der Rechtsauffassung der Klägerin gefolgt. Er hat damit an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen Senate zum Begriff der "Betriebsstätte" festgehalten. Im Unterschied zu der Entscheidung des X. Senats vom 22. Oktober 2014 lagen im Streitfall nicht nur eine
Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 (Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013) sind die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Kein taggenauer Ansatz von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014
[Aktenzeichen: 11 K 1586/13 F]) - Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber zulässig
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.06.2013
[Aktenzeichen: 10 K 1769/11 E])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20638
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20638
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.