Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.03.2012
- III R 30/10 -
Eigenprostitution – Gewerbliche oder sonstige Einkünfte?
III. Senat des Bundesfinanzhofs hält Festsetzung von Gewerbesteuer für gerechtfertigt und erbittet Entscheidung des Großen Senats
Der Bundesfinanzhof hat den Großen Senat des Bundesfinanzhofes zur Klärung der Frage angerufen, ob eine Prostituierte aus ihrer Tätigkeit (Eigenprostitution) gewerbliche oder sonstige Einkünfte erzielt.
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hatte sich mit dieser Frage bereits 1964 befasst und seinerzeit entschieden, dass
Tätigkeit wurde durch Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten legalisiert
Der III. Senat vertritt in seinem Vorlagebeschluss die Auffassung, dass daran wegen der geänderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht mehr festzuhalten sei. Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten habe deren Tätigkeit legalisiert. Sexuelle Dienstleistungen würden in der Boulevardpresse und im Internet umfangreich beworben,
Hintergrund:
Will ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats oder - wie hier - des Großen Senats abweichen, muss er die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorlegen. Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs und je einem Richter der Senate, in denen der Präsident nicht den Vorsitz führt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13888
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13888
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.