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Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.09.2022
- III R 40/21 -
Kein Kindergeldanspruch während Vorbereitung zur Qualifikation als Fachärztin
BGH lehnt Revision ab
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Kindergeldgewährung wegen eines Dienstverhältnisses, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, grundsätzlich nicht mehr möglich ist.
Die Klägerin ist die Mutter einer im Mai 1997 geborenen Tochter, die im Dezember 2020 ihr Medizinstudium erfolgreich abschloss. Zum 01.01.2021 begann sie ihre mindestens 60 Monate umfassende Vorbereitungszeit zur Erlangung der Qualifikation als Fachärztin. Das hierzu mit einer Klinik abgeschlossene Dienstverhältnis umfasste eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden. Die Familienkasse gewährte bis zum voraussichtlichen Ende des Medizinstudi-ums
Berufsausbildung als Voraussetzung für Berücksichtigung volljähriger Kinder
Der BFH hielt die Revision der Klägerin für unbegründet. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden kindergeldrechtlich u.a. dann berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Insoweit dienen der Vorbereitung auf ein Berufsziel zwar alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des an-gestrebten Berufs geeignet sind.
Erwerbscharakter überwiegt hier Ausbildungscharakter
Werden die Ausbildungsmaßnahmen allerdings innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses durchgeführt, liegt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32357
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