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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.05.2010
- III R 4/10 -
BFH: Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes
Studierendes Kind hat auch bei Dienstantritt nach dem Monatsersten über die Altersgrenze hinaus Anspruch auf Kindergeld
Die Altersgrenze, bis zu der für Kinder in Ausbildung Kindergeld gewährt wird, verlängert sich auch dann um die gesamte Dauer der Zivildienstzeit, wenn der Dienst nicht an einem Monatsersten begonnen hat und deshalb im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen worden ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der entschiedene Fall betraf den Kindergeldanspruch für einen Studenten, der vom 4. August 2003 bis zum 31. Mai 2004 Zivildienst geleistet hatte und für den sein Vater, der Kläger, im August 2003 noch
Gesetzeswortlaut darf nicht zu Lasten der Kindergeldberechtigten eingeschränkt werden
Der Bundesfinanzhof hat es dagegen abgelehnt, den Gesetzeswortlaut zu Lasten der Kindergeldberechtigten einzuschränken. Er hatte bereits mit Urteil vom 27. August 2008 III R 88/07 entschieden, dass ein studierendes Kind auch dann über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof
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Dokument-Nr. 9795
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