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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.09.2019
- III R 59/18 -
Volljährigen Kindern steht im Kindergeldprozess kein Zeugnisverweigerungsrecht zu
Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen erstreckt sich auch auf finanzgerichtliche Verfahren
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in dem von einem Elternteil geführten Kindergeldprozess das volljährige Kind kein Zeugnisverweigerungsrecht hat und deshalb zur Aussage verpflichtet ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es darum, ob im Falle geschiedener Eltern der Vater oder die Mutter das
Finanzgericht verzichtet auf weitere Sachverhaltsaufklärung durch Vernehmung des Kindes
Das Finanzgericht wies die Klage des Vaters mit der Begründung ab, das Kind lebe weiterhin im Haushalt der Mutter. Es stützte sich dazu auf ein Schreiben des Kindes an die Kindergeldkasse, wonach es sich jedes zweite Wochenende in der Wohnung der Mutter auf-gehalten und auch die Sommerferien dort verbracht habe. Das Finanzgericht verzichtete auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch Vernehmung des Kindes, weil das Kind erklärt hatte, von seinem
BFH: Volljährige Kinder haben in Kindergeldsachen umfassende Mitwirkungspflichten
Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Kind kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2020
Quelle: Bundesfinanzgericht/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28510
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