Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2012
- IX R 67/10 -
Nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar
BFH hält nicht länger an bisheriger Rechtsprechung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen fest
Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, können grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte 1994 ein Wohngebäude erworben, dieses vermietet und hieraus Einkünfte erzielt. Im Jahr 2001 veräußerte er das Gebäude mit Verlust. Mit dem Veräußerungserlös konnten die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen nicht vollständig abgelöst werden; dadurch musste der Kläger auch im Streitjahr 2004 noch
BFH gibt bisherige, restriktivere Rechtsprechung auf
Der Bundesfinanzhof gab dem Kläger Recht; die geltend gemachten
Notwendige steuerrechtliche Gleichbehandlung von nachträglichen Schuldzinsen bei Gewinn- und Überschusseinkünften ist wieder herzustellen
Der Bundesfinanzhof begründet seine Rechtsprechungsänderung sowohl mit der im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom Gesetzgeber getroffenen Grundentscheidung, Wertsteigerungen bei der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Anfallende Darlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2010
[Aktenzeichen: VIII R 20/08]) - Bundesfinanzhof zur steuerrechtlichen Behandlung von Schuldzinsen in einem Cash-Pool
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.03.2007
[Aktenzeichen: IX R 10/06])
Jahrgang: 2012, Seite: 1801 DStR 2012, 1801
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14130
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14130
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.