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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.01.2010
V R 24/07 -

BFH: Verwertung von Unternehmensvermögen des Erblassers durch den Erben unterliegt der Umsatzsteuer

Erbengemeinschaft tritt als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein

Der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, unterliegt der der Umsatzsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Erbe eines Rechtsanwalts, der Gesellschafter einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen Rechtsanwaltssozietät gewesen war, war eine Erbengemeinschaft geworden. Der Rechtsanwalt hatte einen PKW zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung an die Sozietät mit Vorsteuerabzug erworben. Die Sozietät überließ den an sie vermieteten PKW dem Rechtsanwalt wiederum zu dessen beruflicher und privater Nutzung. Nach dem Tod des Rechtsanwalts veräußerte die Erbengemeinschaft das Fahrzeug. Sie war der Auffassung, der Verkauf unterliege nicht der Umsatzsteuer, weil sie selbst nicht "Unternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sei.

Verkauf von Wirtschaftsgütern unterliegt Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Erbe zwar nicht durch Rechtsnachfolge "Unternehmer" werde. Er trete aber als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein. Deshalb unterliege der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren - ebenso wie beim Erblasser - der Umsatzsteuer.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof

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