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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.07.2009
- V R 27/07 -
BFH zur Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hinsichtlich Dreifach- und Doppelumsätzen vereinfacht
Die bei der Verwertung von Sicherheiten in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht insbesondere bei Bankgeschäften zu beachtenden Grundsätze wurden vom Bundesgerichtshof präzisiert.
Durch die Einräumung von
Unterliegt Lieferung Umsatzsteuer, ist Bank vorsteuerabzugsberechtigt
Verwertet die
Bank auch bei Dreifachumsatz zum Vorsteuerabzug berechtigt
Verkauft der Bankkunde zur Verwertung für die
Dreifach- und Doppelumsätze liegen erst aufgrund einer Verwertung nach Eintritt der Verwertungsreife vor
Ein Dreifachumsatz konnte nach bisheriger Rechtsprechung aufgrund der bloßen Veräußerung des Sicherungsguts und der Weiterleitung des Verkaufspreises an die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2009
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 8644
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