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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2014
- V R 28/13 -
Vorsteuerabzugsberechtigung: Unterlagen zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung müssen Rechnung nicht beigefügt sein
BFH zur den Anforderungen an die Rechnungserstellung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung kann auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Zum
BFH: Vertragsunterlagen müssen zwar existent, aber den Rechnungen nicht beigefügt sein
Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Finanzamt muss Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns darlegen
(Finanzgericht Münster, Beschluss vom 12.12.2013
[Aktenzeichen: 5 V 1934/13 U]) - BFH: Vorsteuerabzug nur bei konkreter Leistungsbeschreibung in der Rechnung
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.10.2008
[Aktenzeichen: V R 59/07])
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Dokument-Nr. 18024
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