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Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.11.2018
- V R 29/17 -
Für Eisskulpturensammlung im Museum gilt bei Eintrittspreisen ermäßigter Umsatzsteuersatz
Ermäßigte Eintrittsberechtigung umfasst auch eigens für die Ausstellung zusammengestellte und nur vorrübergehend präsentierte Kunstgegenstände
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die steuersatzbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen auch für Kunstsammlungen gilt, die eigens für die Ausstellung zusammengestellt wurden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltete während der Wintermonate im Streitjahr 2010 zwei themenbezogene Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern eigens für die
BFH bejaht ermäßigten Umsatzsteuersatz
Demgegenüber hob der Bundesfinanzhof das Urteil der Vorinstanz auf und gab der Klage statt. Danach umfasst die Eintrittsberechtigung für Museen auch den Eintritt zu einer Sammlung von Kunstgegenständen, die eigens für die
Entscheidung auch für Wanderausstellungen von Bedeutung
Die Entscheidung des Bundefinanzhofs kann auch für sogenannte Wanderausstellungen von Bedeutung sein, die an unterschiedlichen Orten gegen Eintrittsgeld zugänglich sind.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 26992
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