Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.07.2010
- VI R 10/08 -
BFH: Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß
Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz und besonderen Schutz von Ehe und Familie liegt nicht vor
Die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung ist bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen Arbeitnehmern Verpflegungsmehraufwendungen, die bei einer Beköstigung nur in einem Haushalt nicht angefallen wären. Das Gesetz lässt daher den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom eigenen Hausstand als
Gesetzgeber bewegt sich mit Typisierung einer Übergangszeit innerhalb seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens
Diese Begrenzung hat der Bundesfinanzhof nun als
Begrenzung führt nicht zu „ökonomischer Entwertung der beiderseitigen Berufstätigkeit“
Auch einen Verstoß gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes sah der Bundesfinanzhof nicht. Durch die Begrenzung auf drei Monate werde im Rahmen einer so genannten „Doppelverdienerehe“ keine „ökonomische Entwertung der beiderseitigen Berufstätigkeit“ verursacht. Verpflegungsmehraufwand falle auch bei allen anderen Arbeitnehmern an und bleibe dort ebenfalls nach drei Monaten unberücksichtigt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2010
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10509
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10509
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.