Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.01.2016
- VI R 14/15 -
Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende
An Wochenenden und Feiertagen endet Festsetzungsfrist für Ansprüche aus Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Arbeitnehmer für 2007 die sogenannte Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Antrag ist innerhalb der sogenannten
Verjährung tritt aufgrund des Wochenendes erst mit Ablauf des nächsten Werktages ein
Dem ist der Bundesfinanzhof entgegengetreten. Der Kläger habe den gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG erforderlichen Antrag rechtzeitig gestellt. Zwar verjähre die Einkommensteuer 2007 eigentlich mit Ablauf des Jahres 2011. Als Besonderheit sei aber zu berücksichtigen, dass das Jahresende 2011 auf einen Samstag gefallen sei. In einem solchen Fall trete
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist auch für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Das Wochenende verkürzt nicht die Meldefristen bei der Arbeitsagentur
(Sozialgericht Dresden, Urteil vom 01.04.2008
[Aktenzeichen: S 34 AL 769/07]) - Sonnabend ist bei der Berechnung der Karenzzeit zur Wahrung der Kündigungsfrist mitzuzählen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 206/04])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22403
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22403
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.