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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2010
- VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10 -
BFH: Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein
Sofern Arbeitnehmer Sache lediglich selbst beanspruchen kann, kommt Steuerbefreiung für Sachbezüge in Betracht
Der Bundesfinanzhof hat anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn aufgestellt.
In den vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfällen hatten Arbeitgeber etwa ihren Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages
Bundesfinanzhof gibt bisherige Rechtssprechung zu steuerfreiem Sachlohn auf
Der Bundesfinanzhof hat dagegen in sämtlichen Streitfällen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 11084
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